Neues Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität im August 2019 erschienen
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus werden im Moment medizinisch notdürftig humanitär versorgt, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf Gesundheitsversorgung haben. Der ungehinderte Zugang zu medizinischer Versorgung ist nicht gewährleistet. Wenn Menschen ohne Papiere medizinische Hilfe beanspruchen, droht ihnen die Meldung an die Ausländerbehörde und die Abschiebung.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diverse internationale Abkommen unterzeichnet, mit denen die Sicherstellung des Rechts auf Gesundheit für alle Menschen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – anerkannt wird. Diese rechtlichen Verankerungen gelten für alle Menschen. Keine dieser Regelungen schließt eine Personengruppe zum Beispiel nach Aufenthaltsstatus oder Herkunft aus. Jeder Mensch hat das grundlegende Recht auf Gesundheit. Das zu erfüllen ist Aufgabe des Staates und dieser kommt seiner Pflicht derzeit nicht ausreichend nach.
Deshalb hat es sich die Bundesarbeitsgruppe (BAG) Gesundheit/Illegalität zur Aufgabe gemacht, in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion für einen ungehinderten Zugang zum Gesundheitssystem unabhängig vom Aufenthaltstitel einzutreten. In diesem Netzwerk haben sich über 100 Organisationen und Einzelpersonen aus der medizinischen Praxis, aus Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, der Wissenschaft, Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen zusammengeschlossen. Viele Mitgliedsorganisationen leisten notdürftig humanitäre medizinische Hilfe für unversorgte Menschen ohne Papiere. Die Diakonie Deutschland leitet seit einigen Jahren die Bundesarbeitsgruppe (BAG) Gesundheit/Illegalität. Das Medibüro Berlin ist seit ihrer Gründung 2006 aktiv in der BAG Gesundheit/Illegalität aktiv beteiligt, geleitet wir die BAG seit einigen Jahren von der Diakonie.
Mit dem neuen Arbeitspapier „Notfallhilfe im Krankenhaus für Menschen ohne Papiere“ setzt die BAG ihre Veröffentlichungsreihe mit fachpolitischen Empfehlungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen ohne Papiere fort.
Nach der geltenden Rechtslage sollte über den „Nothelferparagraphen“ (Paragraph 6a Asylbewerberleistungsgesetz) die Behandlung im Notfall gesichert sein. In der Praxis sieht es jedoch anders aus: Die BAG beobachtet bundesweit zwei zentrale Probleme: Erstens können die Menschen sich nicht ausreichend sicher sein, dass ihre Daten nicht an die Ausländerbehörde weitergereicht werden, wenn sie im Notfall ein Krankenhaus aufsuchen. Und zweitens greift eine Kostenerstattung durch das Sozialamt im Notfall nur in einem Bruchteil der Fälle. Teils wird deshalb den Betroffenen eine sofortige Behandlung im medizinisch notwendigen Umfang verwehrt.
Während sich für die ambulante medizinische Versorgung inzwischen bundesweit ein vielfältiges Netz medizinischer Anlaufstellen etabliert hat, die spendenbasiert und mit ehrenamtlichen Kräften eine notdürftige medizinische Primärversorgung anbieten können, stellen stationäre Behandlungen einen zentralen Versorgungsengpass für Menschen ohne Papiere dar – auch wenn hier ebenfalls oft individuell und auf Spendenbasis versucht wird, zu helfen. Zivilgesellschaftliches Engagement ist schwieriger umsetzbar, weil stationäre Behandlungen für eine Finanzierung durch Spenden oft zu teuer sind.
„Praktikablere Regelungen zum Schutz der Daten der betroffenen Patient*innen und zur Kostenerstattung in der Notfallhilfe könnten hier unnötiges Leid ersparen.“ schreiben die Verfasser.
Die vorliegende Broschüre stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und erläutert die Probleme der Praxis anhand von Fallbeispielen. Abschließend werden fachpolitische Empfehlungen gegeben, wie der Zugang zur Notfallhilfe im Krankenhaus für Menschen ohne Papiere besser geregelt werden könnte.
Alle Arbeitspapiere der BAG als PDF zum Herunterladen:
- Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Notfallhilfe im Krankenhaus (August 2019)
- Fallsammlung der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Krank und ohne Papiere (April 2018)
- Arbeitspapier der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere (April 2017)
- Bericht der Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität: „Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit“ (November 2007)